Sachkunde für Laserschutzbeauftragte

Der Artikel beschreibt die Aufgaben, Voraussetzungen und Schulungsinhalte für Laserschutzbeauftragte, die für die Sicherheit bei Laseranwendungen sorgen. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Überwachung von Lasern. Die Ausbildung umfasst rechtliche Grundlagen, physikalische Eigenschaften von Lasern, Sicherheitsanforderungen und praktische Übungen. Abschließend erfolgt eine Prüfung mit Zertifikat. Laserschutzbeauftragte werden in Bereichen wie Medizin, Kosmetik oder Materialbearbeitung eingesetzt.

Was ist ein Laserschutzbeauftragter?

Zum Aufgabenbereich eines Laserschutzbeauftragten gehören:

  • die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 OStrV
  • die Mitwirkung bei Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • das Abgrenzen und Kennzeichnen von Laserbereichen
  • die Unterweisung aller anwesenden Mitwirkenden, Mitarbeiter, Künstler etc.
  • die Überwachung des sicheren Betriebes von Show Lasern
  • Regelmäßige Kontrolle des Betriebes während der Show
Einsatzorte

Als Laserschutzbeauftragter ist man nicht nur für Laser Shows verantwortlich. Laserschutzbeauftragte werden auch in anderen Bereichen gebraucht:

  • medizinische Anwendungen
  • kosmetische Anwendungen
  • Vermessungstechnik
  • Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme
  • Materialbearbeitung

Je nach Bedarf kann man sich während der Schulung zum Laserschutzbeauftragten auf einen dieser Bereiche spezialisieren.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, bereits in Unternehmen zu arbeiten, die mit Laser und Laserstrahlung zu tun haben. Der künftige Laserschutzbeauftragte verfügt über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung. Alternativ hat er mindestens 2 Jahre Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an Lasereinrichtungen.

Ausbildung

Für die Tätigkeit des Laserschutzbeauftragten ist keine klassische Ausbildung erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, bei DS Showlaser an speziellen Seminaren teilzunehmen und sich so zum Laserschutzbeauftragten schulen zu lassen. Seit Mai 2019 gibt es von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen Grundsatz zur Schulung von Laserschutzbeauftragten sowie zu Fortbildungen von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen (DGUV Grundsatz 303-005). Ein Kurs dauert in der Regel mindestens 8 Stunden. Laserschutzbeauftragte müssen regelmäßig alle paar Jahre an Auffrischer Kursen teilnehmen. So halten diese ihr Fachwissen auf den aktuellen Stand, da es immer wieder zu gesetzlichen Änderungen kommen kann. Ein Seminar zum Laserschutzbeauftragten ist sowohl theoretisch als auch praktisch gestaltet und wird von erfahrenen Experten abgehalten. Ein Kurs umfasst alle Themen zum Laserschutz entsprechend OStrV, TROS sowie IEC-60825-1 et al.
Lerninhalte sind:

  • rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben und Pflichten des Laserschutzbeauftragten
  • physikalische Eigenschaften von Laserstrahlung
  • biologische Wirkungen der Laserstrahlung
  • Laserklassen, Grenzwerte und Gefährdungen (direkte/indirekte)
  • Weitere Gefahrenquellen im Zusammenhang mit Lasern
  • Strahlungsmessung
  • Sicherheitsanforderungen und Laserschutzvorschriften
  • Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
  • beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Klassifizierung von Lasergeräten
  • Montage und Justage von Lasergeräten
  • Brandschutz
  • Elektrische Sicherheit
  • Technische Dokumentation

Prüfung zum Laserschutzbeauftragten

Jeder Kurs zum Laserschutzbeauftragten endet mit einer Prüfung. Diese dient dazu, den erfolgreichen Erwerb der Fachkenntnisse nach OStrV nachzuweisen. Es soll damit gezeigt werden, dass das erforderliche Wissen wiedergegeben und korrekt angewendet werden kann. Die Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten und wird schriftlich abgelegt. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung erhält man ein entsprechendes Zertifikat. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung, um als Laserschutzbeauftragter tätig sein zu dürfen. Personen, die am Kurs teilgenommen haben, ohne eine Prüfung zu absolvieren, dürfen nicht als Laserschutzbeauftragte bestellt werden. Hier gilt es einen neuen Kurs zu absolvieren und diesen mit Prüfung zu beenden.

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