Was ist ein Laserschutzbeauftragter?
Dienstleister für Lasershows haben nach § 5 der ,,deutschen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung’’ die Pflicht, einen Verantwortlichen zur Gewährleistung der Sicherheit bereit zu stellen. Ein qualifizierter Laserschutzbeauftragter ist bei Laser Shows anwesend und stellt sicher, dass alles technisch reibungslos verläuft und das weder Publikum noch Beschäftigte einer Gefährdung durch Laserstrahlen ausgesetzt sind.
Aufgaben
Zum Aufgabenbereich eines Laserschutzbeauftragten gehören:
- die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 OStrV
- die Mitwirkung bei Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- das Abgrenzen und Kennzeichnen von Laserbereichen
- die Unterweisung aller anwesenden Mitwirkenden, Mitarbeiter, Künstler etc.
- die Überwachung des sicheren Betriebes von Show Lasern
- Regelmäßige Kontrolle des Betriebes während der Show
Einsatzorte
Als Laserschutzbeauftragter ist man nicht nur für Laser Shows verantwortlich. Laserschutzbeauftragte werden auch in anderen Bereichen gebraucht:
- medizinische Anwendungen
- kosmetische Anwendungen
- Vermessungstechnik
- Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme
- Materialbearbeitung
Je nach Bedarf kann man sich während der Schulung zum Laserschutzbeauftragten auf einen dieser Bereiche spezialisieren.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, bereits in Unternehmen zu arbeiten, die mit Laser und Laserstrahlung zu tun haben. Der künftige Laserschutzbeauftragte verfügt über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung. Alternativ hat er mindestens 2 Jahre Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an Lasereinrichtungen.
Ausbildung
Für die Tätigkeit des Laserschutzbeauftragten ist keine klassische Ausbildung erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, bei DS Showlaser an speziellen Seminaren teilzunehmen und sich so zum Laserschutzbeauftragten schulen zu lassen. Seit Mai 2019 gibt es von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen Grundsatz zur Schulung von Laserschutzbeauftragten sowie zu Fortbildungen von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen (DGUV Grundsatz 303-005). Ein Kurs dauert in der Regel mindestens 8 Stunden. Laserschutzbeauftragte müssen regelmäßig alle paar Jahre an Auffrischer Kursen teilnehmen. So halten diese ihr Fachwissen auf den aktuellen Stand, da es immer wieder zu gesetzlichen Änderungen kommen kann. Ein Seminar zum Laserschutzbeauftragten ist sowohl theoretisch als auch praktisch gestaltet und wird von erfahrenen Experten abgehalten. Ein Kurs umfasst alle Themen zum Laserschutz entsprechend OStrV, TROS sowie IEC-60825-1 et al.
Lerninhalte sind:
- rechtliche Grundlagen
- Aufgaben und Pflichten des Laserschutzbeauftragten
- physikalische Eigenschaften von Laserstrahlung
- biologische Wirkungen der Laserstrahlung
- Laserklassen, Grenzwerte und Gefährdungen (direkte/indirekte)
- Weitere Gefahrenquellen im Zusammenhang mit Lasern
- Strahlungsmessung
- Sicherheitsanforderungen und Laserschutzvorschriften
- Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
- beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- Klassifizierung von Lasergeräten
- Montage und Justage von Lasergeräten
- Brandschutz
- Elektrische Sicherheit
- Technische Dokumentation
Prüfung zum Laserschutzbeauftragten
Jeder Kurs zum Laserschutzbeauftragten endet mit einer Prüfung. Diese dient dazu, den erfolgreichen Erwerb der Fachkenntnisse nach OStrV nachzuweisen. Es soll damit gezeigt werden, dass das erforderliche Wissen wiedergegeben und korrekt angewendet werden kann. Die Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten und wird schriftlich abgelegt. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung erhält man ein entsprechendes Zertifikat. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung, um als Laserschutzbeauftragter tätig sein zu dürfen. Personen, die am Kurs teilgenommen haben, ohne eine Prüfung zu absolvieren, dürfen nicht als Laserschutzbeauftragte bestellt werden. Hier gilt es einen neuen Kurs zu absolvieren und diesen mit Prüfung zu beenden.
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